UV-Strahlung und Solarien
Unter dem Begriff UV-Strahlung (= Ultraviolette Strahlung) versteht man eine für den Menschen nicht sichtbare Form energiereicher, kurzwelliger Strahlen (i.e.S. „elektromagnetische Strahlung“). Man unterscheidet UVA-, UVB- und UVC-Strahlung – wobei für uns Menschen primär die bis zur Erdoberfläche reichende UVA- und UVB-Strahlung bedeutsam sind. Die besonders energiereiche UVC-Strahlung wird durch die Atmosphäre absorbiert (insbesondere innerhalb der Ozonschicht) und erreicht die Erdoberfläche nicht.
UVA-Strahlung (320-400 Nanometer) führt in der Haut zu einer direkten, jedoch nur kurzdauernden und kaum einen echten Lichtschutz repräsentierenden Bräunung. Diese Form der Bräunung stellt entgegen einer breit verteilten Meinung keinen effektiven Lichtschutz dar! Da UVA-Strahlung eine grössere Wellenlänge als UVB-Strahlung aufweist, vermag sie tiefer in die Haut einzudringen und führt dort dosisabhängig zu einer Schädigung kollagener und elastischer Bindegewebsfasern. Eine Tatsache, die sich in einer verstärkten Hautalterung (Abnahme von Spannkraft, Zunahme von Falten) abzeichnet. Indirekt führt UVA-Strahlung dosisabhängig zu Schäden im Erbgut (DNA) spezialisierter Hautzellen – ein Effekt, der indirekt die Entstehung von Hautkrebsvorstufen und Hautkrebs begünstigt.
UVB-Strahlung (280-320 Nanometer) stimuliert in der Oberhaut (Epidermis) die Bildung des Hautpigments Melanin und führt hierdurch zu einer verzögerten, jedoch längerfristigen Hautbräunung. Diese Bräunung entspricht einem „echten“, jedoch begrenzten Lichtschutz. Auch wenn UVB-Strahlung die Bildung des lebenswichtigen Vitamin D3 stimuliert, bedarf unsere Haut hierfür nicht täglich einer mehrmaligen und längerdauernden, kontrollierten UVB-Bestrahlung. UVB-Strahlung führt – ebenfalls dosisabhängig – in Hautzellen zu direkten DNA-Schäden. Diese Schäden können zwar von unserem Körper teilweise wieder repariert und unschädlich gemacht werden, führen jedoch kumulativ und längerfristig zu einem nicht bestreitbaren, erhöhten Hautkrebsrisiko.
Entsprechend ist es klug und ratsam, sich und seine Haut bereits in jungen Jahren – angepasst an den individuellen Hautpigmentierungs-Typ – vor den Folgen von UV-Strahlung zu schützen.
Solarien werden immer wieder von zahlreichen Personen zur „Vorbräunung“ vor geplanten Badeferien oder zur Entspannung und zum Wohlbefinden in kälteren Jahreszeiten aufgesucht. Die in Solarien verwendeten Hochdrucklampen strahlen teilweise eine im Vergleich zur Sonne bis zu 10fache UV-Strahlung aus, die vor allem aus UVA-Strahlung besteht. Wie oben bereits erwähnt, führt diese Strahlung zu keiner echten, einen effektiven Lichtschutz darstellenden Bräunung und schützt daher nur sehr bedingt vor späteren Sonnenbädern.
Eine in der Fachzeitschrift „Lancet Oncology“ veröffentlichte Studie hat im Jahr 2009 auch dazu geführt, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO UV-Strahlung einer höheren Krebsrisikostufe als bislang, bzw. die internationale Krebsforschungsbehörde IACR Solarien auf die Liste der krebserregendsten Einflüsse zugeordnet haben. Diese Tatsache stellt für zahlreiche Dermatologen und in der Hautkrebsbekämpfung tätigen Fachpersonen eine längst fällige Massnahme dar! Während die Schweizer Behörden bereits seit Jahren und zu Recht vor den Folgen des Rauchens und Nikotins warnen und entsprechende Werbung beschränken, können Betreiber von Solarien nach wie vor mit fatalen Werbebotschaften ihre Einrichtungen bewerben. Ein Zustand, der aus medizinischer Sicht unhaltbar ist.